FG Nürnberg - 15.12.1997 (IV 224/96)
Der tatsächliche Regelungswille der Beteiligten ging dahin, dem Vater des Klägers trotz der Vermögensübergabe das Wohnrecht zu erhalten. Für ein Scheingeschäft sprach vor allem, daß die im Übergabevertrag vereinbarten [...]