FG Saarland - 12.09.1997 (1 K 172/95)
Zu 1.: Der beherrschende Gesellschafter hatte auf ein Monatsgehalt in der Weise verzichtet, daß die Auszahlung des Betrags schlicht unterblieben war. Diese Gestaltung hat das FG verworfen, da sie unter fremden Dritten [...]