FG Thüringen - 20.02.1997 (II 109/94)
Nach Ansicht des FG hat die Verteilung (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO) der dem Grunde nach bewilligten Investitionszulage auf die berechtigten Gesellschafter durch Feststellungsbescheid zu erfolgen. Dies ist dann möglich, [...]