OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.07.1997
14 U 15/97
Normen:
BGB § 242 § 305 § 675 ; StBGebV 33 Abs. 1 § 33 Abs. 7 § 35 Abs. 1 § 35 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1601/96

Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater bei unterlassener Aufklärung über nichtvereinbarte Sonderleistung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.07.1997 - Aktenzeichen 14 U 15/97

DRsp Nr. 2004/624

Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater bei unterlassener Aufklärung über nichtvereinbarte Sonderleistung

1. Bevor der Steuerberater einseitig nicht vereinbarte Leistungen erbringt und dafür eine Vergütung verlangt, hat er den Mandanten darauf hinzuweisen, dass der vereinbarungsgemäß vom Mandanten erbrachte Buchführungsteil so mangelhaft oder unvollständig ist, dass er ihn nicht zur ordnungsgemäßen eigenen Vertragsleistung verwenden kann.2. Bei Verletzung dieser Vertragspflicht des Steuerberaters kann dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung erwachsen, der einem Verlangen nach einer Vergütung für die unvereinbarte Sonderleistung entgegensteht.

Normenkette:

BGB § 242 § 305 § 675 ; StBGebV 33 Abs. 1 § 33 Abs. 7 § 35 Abs. 1 § 35 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist an sich statthaft, form- und fristgerecht. eingelegt und begründet worden, mithin zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg.