FG Berlin - Urteil vom 20.06.1998 (8 K 8303/97)
Die Klägerin wurde am im Rahmen eines deutsch-deutschen Joint-Ventures als gegründet. Anteilseigner waren zunächst mit einem Anteil von 25,3 v. H., S. mit einem Anteil von 25,7 v. H. und, mit einem Anteil von 49 v. H. [...]