FG Niedersachsen - 16.06.1998 (XV 39/96)
Durch das Tilgungshindernis bleibt die Schuld eine Betriebsschuld, bis das Hindernis entfallen ist (vgl. BFH vom 27.11.1984, BStBl II 1985, 323). Zu beachten ist außerdem, daß der Wegfall der Rentenverpflichtung [...]