FG Sachsen - Urteil vom 07.07.1998 (2 K 232/95)
Die Beteiligten streiten, in welcher Höhe für die Anschaffung, eines Orientteppichs Investitionszulage zu gewähren ist. Streitig ist die Angemessenheit eines Kaufpreises i.H.v. 18.333,33 DM netto. I. Die Klägerin ist [...]