Mit der vorliegenden Entscheidung verdeutlicht das OLG Hamm ein weiteres Mal, daß weder eine Tätigkeit im Ausland noch die Dienstleistungsfreiheit nach dem EGV die Unzulässigkeit einer steuerberatenden Tätigkeit ohne die Qualifikation der §§ 3, 4 StBerG ausschließt (vgl. auch EURO STEUER-TELEX 1997, 115; 1998, 324).
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