OLG Köln - Urteil vom 04.09.1998 (6 U 82/96)
Die ursprünglich als H.-GmbH firmierende Klägerin zu 1) und die Klägerin zu 2) gehören zusammen mit der Firma U. Kaugummifabrik GmbH zur sog. H.-Firmengruppe. Die Beklagten sind die Erben des am 06.06.1992 verstorbenen [...]