OLG Köln - Beschluß vom 10.09.1999 (6 W 28/99)
Die sofortige Beschwerde des Schuldners ist zwar gemäß § 793 Abs. 1 ZPO statthaft und auch im übrigen zulässig. In der Sache bleibt dem Rechtsmittel jedoch der Erfolg versagt. Zu Recht hat das Landgericht in dem [...]