OLG Zweibrücken - Beschluss vom 11.07.2000 (3 W 80/00)
Die weitere Beschwerde ist nach § 78 GBO statthaft und auch sonst verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden (§ 80 Abs. 1 Satz 1 und 3 GBO). In der Sache führt das Rechtsmittel nicht zum Erfolg. Die angefochtene [...]