LG Saarbrücken, vom 16.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen I O 31/00
Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsführers im Berufungsschriftsatz; Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung der Abberufung eines Geschäftsführers nach freiwilliger Niederlegung des Amtes
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.01.2001 - Aktenzeichen 1 U 686/00
DRsp Nr. 2007/1207
Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsführers im Berufungsschriftsatz; Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung der Abberufung eines Geschäftsführers nach freiwilliger Niederlegung des Amtes
»1. Wird in dem Berufungsschriftsatz irrig eine falsche Partei als Berufungsbeklagter bezeichnet, so ist das Rechtsmittel gleichwohl zulässig, wenn sich aus dem Inhalt des Schriftsatzes und dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil zweifelsfrei die richtige Parteistellung ergibt.2. Die gegen die Abberufung des Geschäftsführers gerichtete Beschlussanfechtungsklage eines Gesellschafters/Geschäftsführers entbehrt eines Rechtschutzinteresses, wenn der Gesellschafter/Geschäftsführer nach Klageerhebung freiwillig sein Amt niederlegt.«