Die Parteien hatten am 29.01.1988 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Neumünster die Ehe geschlossen. Sie lebten seit Frühjahr 1998 getrennt. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Das Familiengericht hat durch das Urteil vom 23.12.1999 die Ehe der Parteien geschieden und die Folgesache Geschiedenenunterhalt abgetrennt.
Die Scheidung ist seit dem 8. Februar 2000 rechtskräftig.
Die Parteien streiten über die Frage, ob der Antragsgegnerin ein Unterhaltsanspruch zusteht.
Die Antragsgegnerin ist am 06.01.1959 geboren. Nach der Schule begann sie eine Frisörlehre, die sie nach zwei Jahren wegen auftretender Allergien abbrechen musste. Sie verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Während der Ehe war sie ab Juni 1990 mit Unterbrechungen beruflich tätig.
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