OLG Celle - Urteil vom 15.05.2002
3 U 206/01
Normen:
BGB § 280 § 254 § 611 § 675 ; StBerG § 57 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2005, 595
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 08.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 195/00

Steuerberaterhaftung - Umfang der Prüfungs- und Aufklärungspflichten bei Steuerberatungsmandat ohne Buchhaltungsauftrag

OLG Celle, Urteil vom 15.05.2002 - Aktenzeichen 3 U 206/01

DRsp Nr. 2005/17227

Steuerberaterhaftung - Umfang der Prüfungs- und Aufklärungspflichten bei Steuerberatungsmandat ohne Buchhaltungsauftrag

»Der mit der Buchhaltung nicht beauftragte Steuerberater ist grundsätzlich nicht zur Unterschlagungsprüfung und zur Suche nach versteckten Falschbuchungen verpflichtet. Etwas anderes gilt, wenn sich Unrichtigkeiten aufdrängen oder sich aus sonstigen Umständen Zweifel an der Richtigkeit der Unterlagen ergeben.«

Normenkette:

BGB § 280 § 254 § 611 § 675 ; StBerG § 57 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Frau D. B., Inhaberin des Landhandels L. H., U. . Das Insolvenzverfahren wurde im April 1999 eröffnet.

Der Beklagte war über Jahrzehnte Steuerberater der Firma H. . Er wird nunmehr vom Kläger auf Schadensersatz in Anspruch genommen.