OLG Hamburg - Urteil vom 31.10.2002 (3 U 62/02)
Die Antragsgegnerin erledigt Schreibarbeiten für Rechtsanwälte und führt Buchhaltungen aus. Auf ihrem Firmenschild, das über der Eingangstür ihres Betriebs angebracht ist ( vgl. Anlagen AG 1 und 2 ), heißt es: 'Gxxxxxx [...]