FG Bremen - 06.10.2004 (2 K 152/04 (H))
Das FG ist nicht der Auffassung, dass zwischen Bekanntgabe der erweiterten Prüfungsanordnung und Prüfungsbeginn ein Zeitraum liegen müsste, der für die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung ausreichend ist. Dies [...]