FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.10.2008 (1 K 2694/07)
Streitig ist, ob die Klägerin in Deutschland einen Wohnsitz hatte. Die Klägerin hat den Sohn R, geboren am 20. März 1992. Sie ist seit 1987 und das Kind seit Geburt in 1993 mit Wohnsitz in Frankreich gemeldet. R [...]