OLG Karlsruhe - Urteil vom 15.05.2009 (StO 1/08)
1. Die Berufung des Steuerberaters gegen das Urteil des Landgerichts F. vom 21. Januar 2008 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Steuerberater hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 3. Die Revision wird nicht [...]