Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 15.02.2012 -
I.
Die Beschwerde der Klägerin richtet sich gegen den Kostenansatz des Arbeitsgerichts.
Im Ausgangsverfahren erhob die Klägerin gegen die Beklagte zu 1 eine Befristungskontrollklage (Antrag zu 1) und verlangte für den Fall des Obsiegens mit dieser Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzrechtsstreits (Antrag zu 2), bevor sie die Klage gegen die Beklagte zu 2 erweiterte und dieser gegenüber den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung (Antrag zu 3), eine tarifliche Eingruppierung (Antrag zu 4), die Weiterbeschäftigung, Schadensersatz wegen unterlassener Freistellung zum Zwecke der Teilnahme an einer außerbetrieblichen Weiterbildung (Antrag zu 5) sowie Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses (Antrag zu 6) geltend machte.
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