Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem dieses seine Klage auf Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 5. Januar 2011 über die Festsetzung von Versorgungsbeiträgen für das Jahr 2011 in Höhe von monatlich 547,25 EUR abgewiesen hat, bleibt ohne Erfolg.
Der Kläger hat seinen Antrag auf die Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung nach §
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