ArbG Gera, vom 18.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 216/12
Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Disposition über das Arbeitsverhältnis mit der Betriebserwerberin im Wege von Feststellungsklagen zur Weitergeltung der Tarifdynamik
LAG Thüringen, Urteil vom 05.09.2013 - Aktenzeichen 6 Sa 361/12
DRsp Nr. 2018/352
Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Disposition über das Arbeitsverhältnis mit der Betriebserwerberin im Wege von Feststellungsklagen zur Weitergeltung der Tarifdynamik
1. Die Regelung des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB, wonach der Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Unterrichtung erfolgen kann, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242BGB) ausgeübt werden kann.2. Das Zeitmoment der Verwirkung gemäß § 242BGB ist auf jeden Fall erfüllt, wenn zwischen fehlerhafter Unterrichtung gemäß § 613a Abs. 5 und Widerspruch des Arbeitnehmers gemäß § 613a Abs. 6BGB ein Zeitraum von vier Jahren und fast drei Monaten vergangen ist.3. Das Umstandsmoment kann dadurch verwirklicht werden, dass sich der Arbeitnehmer beim Streit über die Weitergeltung der Tarifdynamik ausschließlich an die Betriebserwerberin wendet und dabei weder dieser noch der Betriebsveräußerin gegenüber auch nur andeutet, dass im Wege des noch möglichen Widerspruchs die frühere Arbeitgeberin Gegnerin seiner Ansprüche auf Tariferhöhungen werden könnte.
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