OLG Thüringen - Beschluss vom 14.10.2013
6 W 375/12
Normen:
HGB § 18 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Jena, - Vorinstanzaktenzeichen HRB 506120

Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs Gruppe als Firma eines Unternehmens im Handelsregister

OLG Thüringen, Beschluss vom 14.10.2013 - Aktenzeichen 6 W 375/12 - Aktenzeichen 6 W 386/12

DRsp Nr. 2013/25384

Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs "Gruppe" als Firma eines Unternehmens im Handelsregister

Die Verwendung des Begriffs Gruppe in einer zur Eintragung angemeldeten Firma einer Gesellschaft, verstößt gegen das Irreführungsverbot nach § 18 Abs. 2 HGB, wenn eine solche Firmengruppe nicht vorhanden ist.

Der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher verbindet mit dem Begriff "Gruppe" eine Vereinigung bzw. einen Zusammenschluss mehrerer regelmäßig selbständiger Unternehmer zur Wahrung gemeinsamer Interessen. Die Verwendung des Begriffs in der Firma eines Unternehmens ist unzulässig, wenn es sich nicht um einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen handelt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HGB § 18 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I.

Am 11.04.2012 meldete die Antragstellerin die geänderte Firma "K-Gruppe UG (haftungsbeschränkt)" zur Eintragung in das Handelsregister an.