OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.12.2014 (16 E 1280/14)
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 30. September 2014 wird als unzulässig verworfen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; [...]