FG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 22.08.2016 (3 K 199/13)
In dem Urteil vom 22. Juni 2016 wird der Satz auf Seite 24, Absatz 3 'Die Revision war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO nicht vorliegen' dahingehend berichtigt, dass die Formulierung [...]