FG Thüringen - Urteil vom 21.09.2016 (4 K 434/13)
Umstritten ist zum einen, ob die vom Beklagten besteuerten drei Erwerbsvorgänge entweder nach § 4 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerfrei oder nach § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind [...]