OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.03.2016 (18 E 1072/15)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, weil die angegriffene Streitwertfestsetzung der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht, wonach in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen Verteilungsbescheid nach § 15a [...]