OVG Saarland - Beschluss vom 12.03.2018 (1 F 101/18)
Die Erinnerung des Klägers wird zurückgewiesen. Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. I. Die Kostenbeamtin des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes setzte [...]