1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 23.01.2015 -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.894,99 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2013 sowie weitere 213,31 € nebst Zinsen von 4 % seit dem 30.01.2014 zu zahlen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Die Gerichtskosten I. und II. Instanz tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/4. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3/4, die Beklagten diejenigen des Klägers als Gesamtschuldner zu 1/4. Im Übrigen findet eine Erstattung nicht statt.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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