OLG Koblenz - Beschluss vom 12.03.2024 (3 W 72/24)
1. Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Mainz vom 20.01.2024 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Prozessbevollmächtigte [...]