VG Karlsruhe - Urteil vom 23.04.2024 (8 K 615/23)
1. Soweit die Klägerin zunächst die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines 2.203,82 Euro übersteigenden Betrages in Höhe von 2.300 Euro begehrt hat, wird das Verfahren eingestellt. 2. Im Übrigen wird die Klage [...]