Oberste Finanzbehörden der Länder - Schreiben vom 07.03.1995 (S 3219)
Dieser Erlaß gilt für Grundstücke im Beitrittsgebiet mit dem Verfall preisgegebenen Gebäuden. Zum Beitrittsgebiet gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der [...]