OFD Cottbus - Verfügung vom 12.03.1996 (S 1300)
Wird für bestimmte Einkünfte nach den Verteilungsnormen eines DBA das Besteuerungsrecht dem Ausland zugewiesen (z. B. aufgrund der Tätigkeit, Belegenheit), so hat Deutschland als Ansässigkeitsstaat insoweit, als nicht [...]