OFD Kiel - Verfügung vom 14.05.1996 (S 2223 A)
Nach der Formulierung in R 111 Abs. 3 Satz 1 EStR 1993 können nur juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Gebietskörperschaften sind, als Durchlaufstellen bei Durchlaufspenden fungieren. Diese Formulierung [...]