FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 18.06.2003 (S 3900 / 3)
Im Hinblick auf die besondere Bedeutung, die den Kontrollmitteilungen der Erbschaftsteuer-Finanzämter zukommt, ist wie folgt zu verfahren: Das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt hat dem Finanzamt, das für die [...]