FinMin Sachsen - Erlass vom 05.08.2003 (32 - S 2299 a - 7/20-40308)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die Frage, ob es auch in Zeiträumen nach 2001 noch zu Ausschüttungen eines Fonds kommen kann, für die noch das KAGG a.F. Anwendung [...]