Sen.Fin Bremen - Erlass vom 05.08.2003 (S 0520 - 172 - 2293)
Personen, die Gesamtschuldner einer Steuer sind, weil sie zusammen veranlagt werden, können gem. §§ 268 ff. AO beantragen, dass die Vollstreckung auf den Anteil beschränkt wird, der sich bei einer Aufteilung der Steuer [...]