OFD Magdeburg - Verfügung vom 16.02.2006 (S 0284 - 5 - St 251)
Soll ein Verwaltungsakt einem Empfänger außerhalb des Geltungsbereiches der AO bekannt gegeben werden, so ist nach § 122 Abs. 2 AO, § 123 AO, § 9 VwZG oder § 10 VwZG zu verfahren. Welche dieser Möglichkeiten gewährt [...]