FinMin Hamburg - Verfügung vom 31.07.2009 (51 - S 0284 - 011/09)
Das BMF weist erneut darauf hin, dass es unzulässig ist, steuerliche Verwaltungsakte an Empfänger in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein unmittelbar durch die Post zu übermitteln, weil diese Staaten ein [...]