Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 21.01.2022 (S 2221.1.1-2/101 St36)
Ich bitte, den Teil der Abgaben der Notare an die Notarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen und im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig ist, wie folgt anzusetzen: [...]