OFD Karlsruhe - Verfügung vom 18.03.2022 (S 0121)
Bei Gewerbebetrieben ist gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Betriebs befindet. Befindet sich die Geschäftsleitung des Betriebs nicht im Inland, ist [...]