Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz - Verfügung vom 29.05.2024
S 1915#2024/0002-0404

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz - Verfügung vom 29.05.2024 (S 1915#2024/0002-0404) - DRsp Nr. 2024/80277

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Verfügung vom 29.05.2024 - Aktenzeichen S 1915#2024/0002-0404

DRsp Nr. 2024/80277

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden in Zusammenhang mit dem Hochwasser im Mai und Juni dieses Jahres - Aktualisierung vom 02.07.2024 -; FM-Erlasse vom 27.05.2024, 04.06.2024, 05.06.2024, 24.06.2024, 27.06.2024 und 01.07.2024 - S 1915#2018/0001 - 0401 447 sowie FM-Erlass vom 24.06.2024 - S 7358#2024/0001-0401 445

A. Einführung

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22. Mai 2024 sind in Teilen von Rheinland-Pfalz beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Geschädigt im Sinne dieses Erlasses ist, wer von dem Schadensereignis nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist. Dies gilt gleichermaßen für natürliche wie für juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

B. Stundung im vereinfachten Verfahren