§ 14 BOStB
FNA: 610-10-8-0-10
Fassung vom: 08.09.2010
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Beschluss zur Änderung der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung der Bundesteuerberaterkammer - BOStB), vom 2022-05-03

§ 14 BOStB Auftragskündigung durch den Steuerberater

§ 14 Auftragskündigung durch den Steuerberater

BOStB ( Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer )

Bei Kündigung des Auftrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.