§ 3 BedplanR
FNA: 8230-25-12
Fassung vom: 15.02.2007
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aufnahme bisher unbeplanter Arztgruppen und Übergangsregelung, BAnz. AT 21.09.2012 B4 vom 2012-09-06

§ 3 BedplanR Maßstäbe für die Bestimmung der Arztgruppen

§ 3 Maßstäbe für die Bestimmung der Arztgruppen

BedplanR ( Bedarfsplanungs-Richtlinie )

Die Bestimmung der Arztgruppen in § 4 erfolgt nach ihrer Versorgungsausrichtung oder in Anlehnung an die (Muster-)Weiterbildungsordnung.