Einladungsschreiben

<<Kanzlei Mustermann & Partner>>

<<Testmann GmbH>>

<<z.H. Herrn Thomas Testmann>>

<<Teststraße 1>>

 

<<80539 Teststadt>>

 
 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                    <<DATUM>>

 

 

 

 

<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,

 

die Abgeltungsteuer ist bereits seit einiger Zeit in Kraft. Allerdings war sie noch nicht wirklich für jedermann „spürbar“, sondern wird oftmals erst in Zusammenhang mit den Steuererklärungen wirklich wahrgenommen. Für viele Kapitalanleger ist das der Grund, sich – meist erstmals – mit den Regelungen der Abgeltungsteuer auseinanderzusetzen. Dies wundert nicht, denn wer beschäftigt sich als Nichtfachmann schon gerne mit trockenen Steuerthemen, wenn man nicht unbedingt muss.

 

Allerdings kann die Beschäftigung mit diesem Thema – ob freiwillig oder aus Gründen der Steuererklärungspflicht – insbesondere auch aus Steuerspargründen sehr interessant sein.