Einladungsschreiben

<<Kanzlei Mustermann & Partner>>

<<Testmann GmbH>>

<<z.H. Herrn Thomas Testmann>>

<<Teststraße 1>>

 

<<80539 Teststadt>>

 
 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                    <<DATUM>>

 

 

 

 

<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,

in nahezu jedem Unternehmen finden Arbeits- oder Geschäftsessen statt. Dabei sollte derjenige, der andere bewirtet, einige steuerliche Regeln beachten, damit der Bewirtungsaufwand auch steuerlich anerkannt wird. Auch bei Geschenken gibt sich der Fiskus ausgesprochen sparsam und stellt strenge Anforderungen, wenn es um deren steuerliche Berücksichtigung geht.

 

Mit dieser Veranstaltung möchten wir Sie über die wichtigsten Aspekte und die zu berücksichtigenden Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Geschenken und Bewirtungskosten informieren, um z.B. möglichen Streitpunkten bei einer Betriebsprüfung vorzubeugen.