<<Kanzlei Mustermann
& Partner>> <<Testmann GmbH>> <<z.H. Herrn Thomas
Testmann>> <<Teststraße
1>> <<80539
Teststadt>>
<<DATUM>>
<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,
gehen Lebens- oder Ehepartner getrennte Wege, ist auch aus steuerrechtlicher Sicht einiges zu beachten. Leider wird dies oft übersehen, denn das Paar kümmert sich vorrangig um den Unterhalt, das Sorgerecht für die Kinder und den Zugewinnausgleich. Viel zu spät wird dann mit Erstaunen festgestellt, dass die getroffenen Vereinbarungen unter steuerlichen Aspekten nicht vorteilhaft waren.
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