<<Kanzlei Mustermann
& Partner>> <<Testmann GmbH>> <<z.H. Herrn Thomas
Testmann>> <<Teststraße
1>> <<80539
Teststadt>>
<<DATUM>>
<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,
Unternehmer, die Waren oder Leistungen ins Ausland liefern bzw. aus dem Ausland erhalten, müssen eine Fülle an steuerlichen Vorschriften beachten und umfangreichen Dokumentationspflichten nachkommen. Durch diverse Einfuhr- und Ausfuhrlieferungen sowie sonstige Leistungen mit Auslandsbezug ist insbesondere das Thema „Umsatzsteuer“ bei allen Firmen mit Auslandskontakten zum Dauerbrenner geworden. Da es sich bei der Umsatzsteuer um die aufkommenstärkste Steuerart handelt, wirft der Fiskus besonders gerne einen Blick darauf. So erzielten die Umsatzsteuersonderprüfer im Jahr 2009 Mehrergebnisse von 1,9 Mrd. €.
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