<<Kanzlei Mustermann
& Partner>> <<Testmann GmbH>> <<z.H. Herrn Thomas
Testmann>> <<Teststraße
1>> <<80539
Teststadt>>
<<DATUM>>
<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,
Reisekosten – dazu zählen z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten – fallen in nahezu jedem Unternehmen an. Ansatz und Abrechnung der Reiskosten werfen aber immer wieder Probleme auf. Nicht zuletzt der durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz geänderte und viel diskutierte Umsatzsteuersatz für Betreiber von Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Campingplätzen in Verbindung mit den zugehörigen Ausnahmen (Stichwort: Hotelfrühstück) ist Grund für zahlreiche Fragen.
Testen Sie "Präsentationspaket Mandanten-Informationsveranstaltungen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|