Einladungsschreiben Webinar

 

                                                                                                                                    <<DATUM>>

 

 

 

 

<<ANREDE>>,

der Gesetzgeber spricht von „kleinen“ Photovoltaikanlagen, wenn diese eine Leistung von maximal bis 30 kWp nicht überschreiten.Tatsächlich fallen darunter fast alle privaten Anlagen. Für diese gilt rückwirkend ab 1.1.2022 eine Befreiung bei der Einkommensteuer.

Auch Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen sind künftig für kleine Anlagen nicht mehr nötig, da sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen und bei Kauf und Installation ein sogenannter Nullsteuersatz angewendet wird.

 

Eventuell ist oder wird dadurch die Installation einer solchen Photovoltaikanlage auch für Sie interessant? In unserem Webinar „Photovoltaikanlagen – Steuerliche Behandlung ab 2023“ informieren wir Sie über die wichtigen Neuerungen und deren Auswirkungen.

 

Die Veranstaltung findet statt am <<DATUM/MONAT/JAHR>> von <<UHRZEIT BEGINN>> bis <<UHRZEIT ENDE>>.