<<Kanzlei Mustermann
& Partner>> <<Testmann GmbH>> <<z.H. Herrn Thomas
Testmann>> <<Teststraße
1>> <<80539
Teststadt>>
<<DATUM>>
<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,
den Finanzämtern war bisher daran gelegen, Arbeitnehmern mit mehreren Tätigkeitsstätten auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten zu unterstellen, damit diese beruflichen Fahrten nicht als Dienstreise abgerechnet werden können.
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